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   OLG Hamburg, 29.10.1990 - 2 Ws 385 - 386/90, 2 Ws 385/90, 2 Ws 386/90   

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https://dejure.org/1990,4471
OLG Hamburg, 29.10.1990 - 2 Ws 385 - 386/90, 2 Ws 385/90, 2 Ws 386/90 (https://dejure.org/1990,4471)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.1990 - 2 Ws 385 - 386/90, 2 Ws 385/90, 2 Ws 386/90 (https://dejure.org/1990,4471)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 1990 - 2 Ws 385 - 386/90, 2 Ws 385/90, 2 Ws 386/90 (https://dejure.org/1990,4471)
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    StPO § 464 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 100
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 04.01.2005 - 3 Ws 1278/04

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht (vgl. OLG Frankfurt MDR 1982, 954; Hanseatisches OLG Hamburg NStZ 1991, 100 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 5 Ws 300/08

    Haftbeschwerde; Kostenentscheidung; Freispruch; Kostentragungspflicht

    Da bei solchen unselbstständigen Zwischenverfahren, zu denen auch Haftentscheidungen gehören, noch nicht abzusehen ist, wie das Strafverfahren endgültig ausgehen wird, wird teilweise die Ansicht vertreten, Entscheidungen in derartigen Zwischenverfahren - auch Beschwerdeentscheidungen - seien mit keinem Kostenausspruch zu versehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 194; OLG Hamburg, NStZ 1991, 100).
  • BayObLG, 23.09.2004 - 6St ObWs 3/04

    Auswahlermessen des Vorsitzenden bei Beiordnung des auswärtigen Wahlverteidigers

    Der Senat schließt sich deshalb der Mehrheit der Oberlandesgerichte an, die bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Pflichtverteidigerbestellung eine Kostenentscheidung treffen (z.B. OLG Zweibrücken Beschluss v. 5.6.2001 - 1 Ws 305/01; OLG Oldenburg Beschluss vom 30.12.2003 - 1 Ws 588/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss vom 19.12.2000 - 2 Ws 364/00; KG Berlin Beschluss vom 9.11.2001 - 4 Ws 190/01;OLG Karlsruhe Beschluss v. 11.4.2000 - 2 Ws 102/00; OLG Nürnberg Beschluss vom 23.7.2001 - Ws 760/01 jeweils mitgeteilt bei juris; OLG Bamberg Beschluss v. 20.1.1999 - Ws 934/98; a.A. generell bei Zwischenentscheidungen OLG Hamburg NStZ 1991, 100/101; Beschluss vom 22.6.2000 - 2 Ws 160/00; Michaelowa ZStW 94, 969 ff.; die Strafsenate des OLG München entscheiden uneinheitlich).
  • OLG Hamm, 16.08.1994 - 4 Ws 312/94

    Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren oder Nebenverfahren

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  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 3 Ws 107/98

    Vorübergehende Abwesenheit, Auslagen, Kostenentscheidung, Privatklageverfahren,

    Für den vorliegenden Fall hält der Senat eine Kosten- und Auslagenentscheidung für entbehrlich, weil insoweit von einer verfahrensabschließenden Entscheidung nicht gesprochen werden kann (so auch die weitergehende, aber zumindest für den vorliegenden Fall überzeugende Entscheidung des HansOLG Hamburg, NStZ 1991, 100, 101.).
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